Euroführerschein (nur Antragsabgabe)

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Dienstleistungsinformationen

Euroführerschein (nur Antragsabgabe)

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Fahrerlaubnisinhaber/-innen müssen zu bestimmten Fristen ihren bisherigen Führerschein in den EU-Karten-Führerschein umtauschen. Der Führerscheinumtausch ist verpflichtend und je nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr des Führerscheins gestaffelt. Die alten Rechte aus der bisherigen Fahrerlaubnis bleiben erhalten (Besitzstand) und werden beim Umtausch in die neuen Fahrerlaubnisklassen berücksichtigt. Fragen zum Umtausch können bei den u. a. Ansprechpartnerninnen bzw. Ansprechpartner und bei der Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241 13-0, gestellt werden.

Um den Antragsteller/-innen unnötige bzw. lange Wege zu ersparen, ist die Antragstellung über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes möglich. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Detaillierte Hinweise

  • zum Ablauf des Umtauschverfahrens
  • für Inhaber der Klasse 2
  • für Inhaber der Klasse 3
  • zu den Bearbeitungskosten

    finden Sie auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises.

Benötigte Unterlagen:
Führerschein
1 biometrisches Passfoto

Kosten:
inkl. Einschreibegebühr 35,75 EUR

Zuständige Einrichtung