Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Antragsannahmen für den Rhein-Sieg-Kreis)

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Dienstleistungsinformationen

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Antragsannahmen für den Rhein-Sieg-Kreis)

Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sind schriftlich zu stellen.
Vordrucke, weitere Informationen und eine Aufstellung der beizubringenden Unterlagen erhalten Sie bei den u. a. Ansprechpartner*innen.

Öffnungszeiten:

montags 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
dienstags 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen