Förderung der freiwilligen Jugendarbeit

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Dienstleistungsinformationen

Förderung der freiwilligen Jugendarbeit

Zuschüsse gewährt das Amt für Jugend und Familie allen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannten Vereinen und Verbänden auf der Grundlage der Förderrichtlinien für

  • Freizeiten;
  • Bildungsveranstaltungen;
  • Jugendpflegematerial.


Des weiteren hat das Amt für Jugend und Familie die Möglichkeit, die Teilnahme an Fereinfreizeiten von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen (Arbeitslosigkeit / Sozialhilfe) mit einem Sonderzuschuss zu unterstützen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen