Förderung der freiwilligen Jugendarbeit
Beschreibung
Zuschüsse gewährt das Amt für Jugend und Familie allen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannten Vereinen und Verbänden auf der Grundlage der Förderrichtlinien für
- Freizeiten;
- Bildungsveranstaltungen;
- Jugendpflegematerial.
Des weiteren hat das Amt für Jugend und Familie die Möglichkeit, die Teilnahme an Fereinfreizeiten von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen (Arbeitslosigkeit / Sozialhilfe) mit einem Sonderzuschuss zu unterstützen.
Amt/Fachbereich
Amt/Fachbereich
Amt für Jugend und Familie
Zuständige Einrichtungen
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Amt für Jugend und Familie
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 27 - 29
- PLZ: 53797 Ort: Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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Dr. Fabian Feldmann
Position: Abteilungsleitung- Telefon:
- 02246 15-313
- E-Mail:
- fabian.feldmann@lohmar.de