Suche
Dienstleistungsinformationen
Förderung der freiwilligen Jugendarbeit
Zuschüsse gewährt das Amt für Jugend und Familie allen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannten Vereinen und Verbänden auf der Grundlage der Förderrichtlinien für
- Freizeiten;
- Bildungsveranstaltungen;
- Jugendpflegematerial.
Des weiteren hat das Amt für Jugend und Familie die Möglichkeit, die Teilnahme an Fereinfreizeiten von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen (Arbeitslosigkeit / Sozialhilfe) mit einem Sonderzuschuss zu unterstützen.
Zuständige Einrichtung
- Amt für Jugend und Familie
-
- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02246 15-313
- E-Mail:
- fabian.feldmann@lohmar.de