Gaststättenkonzession

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Dienstleistungsinformationen

Gaststättenkonzession

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben möchten, in der sie alkoholische Getränke ausschenken benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.


Benötigte Unterlagen:

  • Antrag 2-fach (wird bei Vorsprache ausgehändigt)
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Lageplan) der Gaststättenräume, jeweils in dreifacher Ausfertigung
  • Pachtvertrag / Mietvertrag über die Gaststättenräume in Kopie
  • Verzichtserklärung des vorigen Betreibers (bei Betriebsübernahme) (Vordruck wird bei Vorsprache ausgehändigt)
  • Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes (Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Telefon 0228 22840)
  • Führungszeugnis der Belegart "O" (für Behörden)
  • Gewerbezentralregisterauszug (für Behörden)
  • Personalausweis / Reisepass
  • Gesellschaftervertrag und Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes



Kosten:
Die Gebühren für die Gaststättenerlaubnis werden nach Aufwand berechnet.

Zuständige Einrichtungen