Geburten
Beschreibung
Die Geburt eines in Lohmar geborenen Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.
Ein auswärtig geborenes Kind muss bei dem Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk es zur Welt gekommen ist.
Die zur Beurkundung erforderlichen Urkunden und Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Öffnungszeiten des Standesamtes:
montags 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
dienstags 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr
Amt/Fachbereich
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Bürgerservice
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 27-29
- PLZ: 53797 Ort: Lohmar
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- E-Mail:
standesamt@lohmar.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Angela Schumann
Position: Abteilungsleitung- Telefon:
- 02246 15-221
- E-Mail:
- angela.schumann@lohmar.de