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Gewerbeabmeldung
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Rechtsgrundlage für die Abmeldung eines Gewerbes ist die Gewerbeordnung. Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist der Betrieb eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigniederlassung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies gilt auch für die Verlegung oder Aufgabe des Betriebes bzw. den Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes. Benötigte Unterlagen: Personalausweis oder Vollmacht mit Personalausweiskopie.
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Zuständige Einrichtung
- Bürgerservice
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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- Telefon:
02246 15-200 - E-Mail:
buergeramt@lohmar.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-206
- E-Mail:
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- E-Mail:
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- Telefon:
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- Telefon:
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