Gewerbeanmeldung und -ummeldung

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Gewerbeanmeldung und -ummeldung

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Rechtsgrundlage für die An- und Ummeldung eines Gewerbes ist die Gewerbeordnung. Gemäß § 14 GewO ist der Betrieb eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigniederlassung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies gilt auch für die Verlegung oder Aufgabe des Betriebes bzw. den Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes. Aufgrund der verschiedenen Gewerbearten und Anmeldemöglichkeiten ist es empfehlenswert, sich vorab mit den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Bürgeramtes in Verbindung zu setzen. Benötigte Unterlagen: Personalausweis oder Vollmacht mit Personalausweiskopie,
gegebenenfalls Handelsregisterauszug und/oder entsprechende Erlaubnis Gebühren:

  • Einzelunternehmen und GbR (pro Gesellschafter/ Person) - 26 EUR
  • juristische Personen (z.B. GmbH, usw.) - 33 EUR
    jeder weitere Gesellschafter bzw. gesetzlicher Vertreter - 13 EUR
  • Zweitschrift der Gewerbeanmeldung - 15 EUR

Achtung!
Bei einer verspäteten An- bzw. Ummeldung kann ein Verwarngeld erhoben werden.

Zuständige Einrichtung