Gewerbezentralregisterauskunft

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Dienstleistungsinformationen

Gewerbezentralregisterauskunft

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Eine Gewerbezentralregisterauskunft kann persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses oder von einem Beauftragten mit den vorgenannten Unterlagen und einer schriftlichen Vollmacht beantragt werden. Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck und der Empfänger des Gewerbezentralregisterauszuges anzugeben.

Die Gebühr für die Ausstellung des Gewerbezentralregisterauszuges beträgt 13 EUR.

Die Bearbeitungsdauer liegt bei 10-14 Tagen, da der Gewerbezentralregisterauszug vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und versandt wird.

Online-Service

Nach der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen. Weitere Infos dazu auf dem Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Zuständige Einrichtung