Grün- und Freiflächen

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Dienstleistungsinformationen

Grün- und Freiflächen

Die Planung und Realisierung von öffentlichen Grün- und Freiflächen, ist

  • bei öffentlichen Liegenschaften das Amt für Immobilienwirtschaft zuständig
  • und bei Wegparzellen das Tiefbauamt.

 

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen