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Hilfe zur Pflege

Beschreibung

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung der häuslichen Pflegekosten bzw. der Heimpflegekosten nicht ausreichen, kann ein Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Pflegekosten aus Mitteln der Sozialhilfe gestellt werden. Die Sachbearbeiterin des Amtes für Kultur, Sport und Soziales steht telefonisch sowie persönlich nach Terminabsprache für die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Verfügung.


Amt/Fachbereich

Amt für Bildung, Soziales, Kultur und Sport/ Soziales

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen