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Hilfe zur Pflege
Beschreibung
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung der häuslichen Pflegekosten bzw. der Heimpflegekosten nicht ausreichen, kann ein Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Pflegekosten aus Mitteln der Sozialhilfe gestellt werden. Die Sachbearbeiterin des Amtes für Kultur, Sport und Soziales steht telefonisch sowie persönlich nach Terminabsprache für die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Verfügung.
Amt/Fachbereich
Amt für Bildung und Soziales / Soziales
Zuständige Einrichtungen
- Soziales
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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Britta Becker
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02246 15-370
- E-Mail:
- britta.becker@lohmar.de