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Dienstleistungsinformationen
Kinderreisepass
Seit dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt sind, behalten ihre eigetragene Gültigkeit.
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder nun einen Reisepass oder Personalausweis. Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von sechs Jahren.
Zuständige Einrichtung
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02246 15-200 - E-Mail:
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- Telefon:
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- meike.klimkeit@lohmar.de
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- Telefon:
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- E-Mail:
- jana.nowotnik@lohmar.de