Verwarnungen ruhender Verkehr

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Verwarnungen ruhender Verkehr

Im Volksmund sind mit Knöllchen "Verwarnungsgelder" gemeint, die von den städtischen Überwachungskräften bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs ausgesprochen werden.

Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Ordnungswidrigkeit und ist im Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zum Straßenverkehrsrecht festgelegt.

Sofern Sie ein "Knöllchen" bekommen haben, wird an Ihrem Fahrzeug eine formlose Benachrichtigungskarte befestigt. Der Verkehrsverstoß selbst wird in einem mobilen Datengerät festgehalten; nach etwa 7 Tagen erhalten Sie dann von der Stadt den entsprechenden Anhörbogen. Sollten Sie nach 14 Tagen keine schriftliche Verwarnung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der u.g. Sachbearbeiterin.

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