Lageplan

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Dienstleistungsinformationen

Lageplan

Der Lageplan zum Baugesuch ist erforderlich:

  • als Planungsgrundlage für den Architekten
  • als Bestandteil des Bauantrages für die Baugenehmigungsbehörde

Er muss enthalten:

  • als Planungsgrundlage: Katasterangaben, planungsrechtliche Angaben und Angaben über Topografie und Höhen
  • nach der Planungsphase zusätzlich das amtlich eingetragene neue Bauvorhaben

Benötigte Unterlagen: Können beim Katasteramt des Rhein-Sieg-Kreises oder durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ihres Vertrauens angefertigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises.

Zuständige Einrichtung