Lohnsteuerkarte

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Dienstleistungsinformationen

Lohnsteuerkarte

Die Zuständigkeit zur Ausstellung und Änderung der Lohnsteuerkarten liegt ab dem 01.01.2011 beim Finanzamt Siegburg.
 
Für das Jahr 2011 werden keine neuen Steuerkarten ausgestellt, die Lohnsteuerkarten 2010 behalten weiterhin Gültigkeit. Sollten sich Änderungen ergeben, die auf der Lohnsteuerkarte einzutragen sind, z. B. Änderung der Steuerklasse, Geburt eines Kindes, Eheschließung, Kirchenein- oder -austritt, ist das Finanzamt Siegburg zuständig.

Falls Sie im Jahr 2011 zum ersten Mal eine Lohnsteuerkarte, oder eine Ersatzlohnsteuerkarte benötigen, stellt Ihnen das Finanzamt Siegburg eine Bescheinigung aus.

Seit dem Jahr 2012 gibt es keine Steuerkarte mehr in Papierform, es erfolgt die Meldung der Steuerdaten elektronisch über den Arbeitgeber.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt Siegburg (Telefon 02241 105-0), unter www.elster.de