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Meldebescheinigung
Beschreibung
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Meldebescheinigungen können für die verschiedensten Zwecke benötigt werden.
Meldebescheinigungen werden gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt.
Ebenfalls kann an eine Beauftragte/einen Beauftragten für eine/-n andere/-n eine Meldebescheinigung erteilt werden, wenn folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- der eigene Personalausweis oder Reisepass sowie
- eine Vollmacht und der Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtgebers.
Gebühr: 9 EUR. Gebührenfrei sind Bescheinigungen:
- für Rentenangelegenheiten,
- für Wohngeld (Mietzuschuss), zur Vorlage beim jobcenter
- Haushaltsbescheinigung für die Familiengeldkasse.
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Bürgerservice
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerservice
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
-
- Telefon:
02246 15-200 - E-Mail:
buergeramt@lohmar.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-207
- E-Mail:
- melanie.lehnen@lohmar.de
-
- Telefon:
- 02246 15-206
- E-Mail:
- meike.klimkeit@lohmar.de
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- Telefon:
- 02246 15-202
- E-Mail:
- thomas.porsche@lohmar.de
-
- Telefon:
- 02246 15-208
- E-Mail:
- jana.nowotnik@lohmar.de
-
- Telefon:
- 02246 15-203
- E-Mail:
- sabine.caspari@lohmar.de