Meldebescheinigung

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Meldebescheinigung

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Meldebescheinigungen können für die verschiedensten Zwecke benötigt werden.

Meldebescheinigungen werden gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ausgestellt.

Ebenfalls kann an eine Beauftragte/einen Beauftragten für eine/-n andere/-n eine Meldebescheinigung erteilt werden, wenn folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • der eigene Personalausweis oder Reisepass sowie
  • eine Vollmacht und der Personalausweis bzw. Reisepass des Vollmachtgebers.

Gebühr: 9 EUR. Gebührenfrei sind Bescheinigungen:

  • für Rentenangelegenheiten,
  • für Wohngeld (Mietzuschuss), zur Vorlage beim jobcenter
  • Haushaltsbescheinigung für die Familiengeldkasse.

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