Modernisierung von Wohnraum

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Modernisierung von Wohnraum

Die Modernisierung von Wohnraum wird gefördert.

Bewilligt werden Darlehen des Landes für Modernisierungsmaßnahmen in vermieteten und selbst genutzten Wohnungen, die vor dem 01.01.1995 bezugsfertig  geworden sind.

Wer den zu modernisierenden Wohnraum selbst nutzt, darf die Einkommensgrenzen des § 13 Abs.  1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) nicht überschreiten.

Die Mietwohnungen sind nach Modernisierung für sozialberechtigte Mieter bestimmt.

Gefördert werden u. a. energiesparende Maßnahmen, der Einbau von Bädern und die Verbesserung der Elektroinstallation.

Die Zustimmung zur Modernisierung öffentlich geförderter Mietwohnungen ist erforderlich, um die sich aus der Modernisierung ergebenden Mieten auf die Mieter umlegen zu können.

Mit den Bauarbeiten darf erst nach Bewilligung des beantragten Darlehens begonnen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Rhein-Sieg-Kreises.