Naturschutz

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Naturschutz

Landschafts- bzw. Naturschutz wird z. B. in den entsprechenden Landschaftsplänen (LSP) festgesetzt. Diese haben einen Kartenanteil und einen Textteil, der von der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises - mit Beteiligung der Stadt, den Bürgern und anderen, sogenannten Trägern öffentlicher Belange - aufgestellt wird.

In den Landschaftsplänen ist dargestellt, welche Flächen geschützt sind und was verboten bzw. geboten ist.

Bei der Bauleitplanung (insbesondere dem Flächennutzungsplan) und evtl. auch bei Bauanträgen außerhalb von Bebauungsplänen sind die Vorgaben eines Landschaftsplanes zu berücksichtigen.

Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der Natur- und Landschaftsschutz hinsichtlich seiner flächenmäßigen Auswirkungen dargestellt. Im Einzelfall gilt die gegebenenfalls aktuellere Festsetzung eines Landschaftsplanes, wenn dieser noch nicht in den FNP eingearbeitet werden konnte.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen