Öffentliches Straßenland

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Dienstleistungsinformationen

Öffentliches Straßenland

Gehwege städtischer Straßen gehören in den Bereich der Straßenunterhaltung.

Bordsteinabsenkungen
Bei bestehenden Gehwegen ist zur Herstellung einer Zuwegung zu privaten Grundstücken (Bordsteinabsenkung einschließlich Angleichung der Gehwegfläche) das Einholen einer Genehmigung erforderlich. Die Arbeiten sind von Fachfirmen durchzuführen. Die mängelfreie Abnahme erfolgt durch das Tiefbauamt. Eine Gewährleistungsbürgschaft ist einzureichen.

Öffentlich rechtliche Vereinbarungen (ÖRV)
bei Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen meist zum Zwecke der Erschließung, d. h. oft werden öffentliche Flächen wie beispielsweise Wegeparzellen privat in Anspruch genommen. Da es sich bei diesen Flächen nicht um Erschließungsstraßen und -wege handelt ist über die Benutzung ein Vertrag zu schließen in dem die Unterhaltung und die Pflicht der Verkehrssicherung geregelt wird.

Gestattungsverträge
umfassen die Nutzung öffentlicher Straßenflächen, die befestigt sind, wie z. B. unbefestigte Bankettbereiche zwischen Ausbaugrenze, Katastergrenze zum Zwecke der Pflege und Grundstücksintegration.

Zuständige Einrichtungen