Parkausweis für Behinderte

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Dienstleistungsinformationen

Parkausweis für Behinderte

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Als Schwerbehinderte / Schwerbehinderter mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Erblindung können Sie einen in der Europäischen Union einheitlichen Parkausweis, gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Behindertenparkplätze beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie beidseitig an Amelie (Fehlen von Gliedmaßen) oder Phokomelie (Hände und Füße direkt am Körper) oder an vergleichbaren Einschränkungen erkrankt sind (Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis: aG, Bl).

Mit dem Parkausweis (Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte) sind Sie berechtigt, auf Schwerbehindertenparkplätzen sowie darüber hinaus im eingeschränkten Halteverbot, an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung, in Fußgängerzonen, auf Anwohnerparkplätzen und in verkehrsberuhigten Bereich zu parken. Die genauen Erleichterungen werden auf der Ausnahmegenehmigung aufgeführt und erläutert.

Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Schwerbehindertenausweis
  • 1 Lichtbild

Die Stadt Lohmar ist für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweise nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.

Versorgungsamt
Schwerbehindertenangelegenheiten
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Zuständige Einrichtung