Schöffen/Schöffinnen

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Dienstleistungsinformationen

Schöffen/Schöffinnen

Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken. Sie wirken auf ein allgemein verständliches und durchschaubares Verfahren hin und bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und das Urteil ein.
Während der Hauptverhandlung üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichter.

Die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt durch die Gerichte. Die Stadt Lohmar erstellt hierfür eine Vorschlagliste. Erst ab 01.01.2014 werden wieder Schöffinnen und Schöffen gesucht.
Informationen finden Sie unter www.schoeffen.de.

Zuständige Einrichtung

  • Hauptamt
      • Rathausstraße 4
      • 53797 Lohmar

Zuständige Kontaktpersonen