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Sondernutzung
Beschreibung
Sondernutzung ist die Benutzung der dem Verkehr dienenden Straßenteile (wie Fahrbahn, Geh- und Radwege, Fußgängerbereiche, Parkplätze) über den Gemeingebrauch hinaus, z.B. für die Aufstellung eines Containers oder eines Gerüsts. Sie bedarf einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Benötigte Unterlagen:
Formloses Antragsschreiben, aus dem Dauer, Umfang (Fläche in m²) und Grund der Sondernutzung hervorgehen sowie Skizze der Örtlichkeit
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Verkehrsangelegenheiten
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Verkehrsangelegenheiten
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- Hauptstraße 27-29
- 53797 Lohmar
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- E-Mail:
verkehr@lohmar.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-265
- E-Mail:
- frida.liebig@lohmar.de
-
Britta Schüler
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02246 15-276
- E-Mail:
- britta.schueler@lohmar.de