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Sozialhilfe

Beschreibung

Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder die erforderlich Hilfe von anderen, insbesondere Familienangehörigen, erhält.

Während die Hilfe in besonderen Lebenlagen auf eine besondere persönliche Notlage (Krankenhilfe, vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe) abstellt, geht es bei der Hilfe zum Lebensunterhalt darum, dem Hilfesuchenden ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Je nach Hilfeart sind jeweils unterschiedliche Unterlagen erforderlich. Es empfiehlt sich daher, bei persönlichen Notlagen mit dem Amt für Kultur, Sport und Soziales Kontakt aufzunehmen.


Amt/Fachbereich

Amt für Bildung und Soziales / Soziales

Zuständige Einrichtungen