Sperrzeitverkürzung

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Dienstleistungsinformationen

Sperrzeitverkürzung

Die Sperrzeit in Gaststätten ist auf 5.00 Uhr festgesetzt. Aus besonderem Anlass können Abweichungen hiervon genehmigt werden.
Die Entscheidung über die Sperrzeitenverkürzung ist kostenpflichtig.

Benötigte Unterlagen:
formloser, schriftlich begründeter Antrag mit Angabe der gewünschten Sperrzeitverkürzung.

Zuständige Einrichtung