Sterbefälle

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Sterbefälle

Der Tod einer in Lohmar verstorbenen Person muss im Standesamt Lohmar spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Die Beurkundung erfolgt, wenn die außer der ärztlichen Todesbescheinigung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.

Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.

Eine auswärtig verstorbene Person muss beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Öffnungszeiten des Standesamtes:

montags 8.30 - 12.00 Uhr
und 14.00 - 18.00 Uhr
dienstags 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen