Straßenplanung

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Straßenplanung

Straßenplanungen werden gemeinsam mit den Anliegerinnen und Anliegern während einer Bürgerinformationsveranstaltung erarbeitet. Das Ergebnis wird in einer Niederschrift protokolliert.
Dieses wird dem zuständigen Ausschuss (Bauausschuss) zusammen mit der erarbeiteten Planung (Grundkonzeption) zugeleitet.
Der Bauausschuss beschließt die Grundkonzeption.

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird die Entwurfsplanung erstellt.
Jede Anliegerin und jeder Anlieger hat die Möglichkeit diese Planung einzusehen, um eventuelle weitere Anregungen einfließen zu lassen.
Nach einer weiteren Behandlung im Bauausschuss wird die Entwurfsplanung als Ausbauentwurf beschlossen.

Zuständige Einrichtung