Straßenreinigungsgebühren

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Dienstleistungsinformationen

Straßenreinigungsgebühren

Die Gebühren bemessen sich nach

  1. der Länge der Grundstücksseiten entlang der zu reinigenden Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontmeter),
  2. Art und Umfang der Reinigung.

Auch nicht unmittelbar an die Straße angrenzende Grundstücke werden zu Gebühren veranlagt, wenn sie z.B. über eine private Zuwegung, von der gereinigten Straße erschlossen werden. Grundsätzlich erfolgt in Lohmar die Reinigung öffentlicher Flächen durch die Anlieger. Sofern dennoch eine Reinigung erfolgt, werden lediglich 75 % der tatsächlichen Kosten auf die begünstigten Anlieger umgelegt. Die Straßenreinigungsgebühren werden zusammen mit der Grundsteuer erhoben. Welche Straßen in welchem Umfang von der Stadt Lohmar gereinigt werden und den aktuellen Gebührensatz finden Sie in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen