Straßensperrungen
Beschreibung
Vor der Durchführung von Straßensperrungen ist beim Ordnungsamt eine Genehmigung einzuholen.
Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Benötigte Unterlagen
Für Straßensperrungen wegen Bauarbeiten steht ein Antragsformular gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Verfügung. Bei größeren Baumaßnahmen sind Verkehrszeichenpläne vorzulegen. Für Straßensperrungen aus sonstigen Gründen reicht ein formloser schriftlicher Antrag, aus dem Dauer, Umfang und Grund der beabsichtigten Sperrung hervorgehen.
Amt/Fachbereich
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt/ Verkehrsangelegenheiten
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Verkehrsangelegenheiten
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 27-29
- PLZ: 53797 Ort: Lohmar
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- E-Mail:
verkehr@lohmar.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-265
- E-Mail:
- frida.liebig2@lohmar.de
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Britta Schüler
Position: Stabstelle Verkehr- Telefon:
- 02246 15-276
- E-Mail:
- britta.schueler@lohmar.de