Straßensperrungen

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Dienstleistungsinformationen

Straßensperrungen

Vor der Durchführung von Straßensperrungen ist beim Ordnungsamt eine Genehmigung einzuholen.

Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

Benötigte Unterlagen

Für Straßensperrungen wegen Bauarbeiten steht ein Antragsformular gem. § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Verfügung. Bei größeren Baumaßnahmen sind Verkehrszeichenpläne vorzulegen. Für Straßensperrungen aus sonstigen Gründen reicht ein formloser schriftlicher Antrag, aus dem Dauer, Umfang und Grund der beabsichtigten Sperrung hervorgehen.