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Wohnsitzanmeldung
Beschreibung
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Für die Ummeldung beim Umzug innerhalb des Stadtgebietes, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis / Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren
keine
Bitte beachten Sie
Bei der Ummeldung des Wohnsitzes sind ggfs. Fahrzeugscheine zur Änderung vorzulegen. Eine Ummeldung kann nur erfolgen, wenn das umzumeldende Fahrzeug bereits im Rhein-Sieg-Kreis angemeldet ist.
Hier fällt eine Gebühr von 10,80 EUR pro Fahrzeugschein an.
Auszug aus dem Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 17 Anmeldung, Abmeldung
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an-, bzw. umzumelden.
§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich … zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an oder abgemeldet hat. ….
(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Abs. 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
ACHTUNG!
Bei einer verspäteten An-, Um- oder Abmeldung wird ein Verwarngeld erhoben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02246 15-207
- E-Mail:
- melanie.lehnen@lohmar.de
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- Telefon:
- 02246 15-202
- E-Mail:
- thomas.porsche@lohmar.de
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- Telefon:
- 02246 15-203
- E-Mail:
- ina.gramatke@lohmar.de