BIS: Suche und Detail

Wohnsitzanmeldung

Beschreibung

Sie möchten direkt einen Termin vor Ort vereinbaren? Dann klicken Sie hier, um auf unsere Online-Terminbuchungsseite zu gelangen.

Für die Ummeldung beim Umzug innerhalb des Stadtgebietes, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung

Gebühren

keine

Bitte beachten Sie

Bei der Ummeldung des Wohnsitzes sind ggfs. Fahrzeugscheine zur Änderung vorzulegen. Eine Ummeldung kann nur erfolgen, wenn das umzumeldende Fahrzeug bereits im Rhein-Sieg-Kreis angemeldet ist.

Hier fällt eine Gebühr von 10,80 EUR pro Fahrzeugschein an.

Auszug aus dem Bundesmeldegesetz (BMG)

§ 17 Anmeldung, Abmeldung
(1)    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an-, bzw. umzumelden.
§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1)    Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug  oder den Auszug schriftlich … zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an oder abgemeldet hat. ….
(6)    Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Abs. 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.

ACHTUNG!
Bei einer verspäteten An-, Um- oder Abmeldung wird ein Verwarngeld erhoben.