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Dienstleistungsinformationen
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, beispielsweise Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen etc., bestehen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Erteilung öffentlicher Aufträge etc., benötigt.
Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (gebührenpflichtig) beim Amt für Finanzen - Abteilung Steuern.
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
Zuständige Einrichtung
- Bürgerservice
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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- Telefon:
02246 15-200 - E-Mail:
buergeramt@lohmar.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-236
- E-Mail:
- alicia.bauer@lohmar.de