Verdienstorden

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Dienstleistungsinformationen

Verdienstorden

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird an in- und ausländische Frauen und Männer für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, z.B. auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Es sind Verdienste, die in der Regel unter Zurückstellung der eigenen Interessen über einen längeren Zeitraum mit erheblichem Einsatz erbracht wurden. Eine einzelne Leistung genügt im Allgemeinen nicht.

Jede und jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen formlos anregen. Die Anregung sollte zur Erleichterung der anschließenden Prüfung folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vorname(n) und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das Gemeinwohl
  • ggf. Referenzpersonen


Die Ordensanregung richten Sie bitte unmittelbar an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister , indem die auszuzeichnende Person ihren Wohnsitz hat.

Von der Ordensanregung bis zur abschließenden Beurteilung vergeht erfahrungsgemäß eine längere Zeit, weil zahlreiche Stellen dazu beitragen, eine möglichst breite Informationsbasis für die Entscheidung zu gewinnen. Der Verdienstorden wird vom Bundespräsidenten verliehen. Ein Anspruch auf die Verleihung eines Ordens besteht nicht.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen