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Dienstleistungsinformationen
Vorbescheid / Bauvoranfrage
Nach § 71 BauO NRW kann vor Einreichung des Bauantrages zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragt werden. Diese sog. Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn das geplante Bauvorhaben nicht zweifelsfrei genehmigungsfähig ist. Hiermit kann sich der Bauherr finanzielle Aufwendungen ersparen, da im Gegensatz zum Bauantrag nicht sämtliche Bauvorlagen (z. B. Standsicherheitsnachweis) eingereicht werden müsen. Zu beachten ist, dass der Vorbescheid keinesfalls eine Baugenehmigung ersetzt.
Benötigte Unterlagen
Antrag auf Vorbescheid, evtl. Baubeschreibung, Bauvorlagen
Kosten
Abhängig vom Umfang des Vorhabens, mindestens 50 EUR.
Onlinedienstleistungen
Antrag für eine Werbeanlagen, Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid
Antrag für eine Werbeanlagen, Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid
Antrag für eine Werbeanlagen, Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid
Betriebsbeschreibung zum Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid für gewerbliche Anlagen
Betriebsbeschreibung zum Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid für forstwirtschaftliche Vorhaben
Onlinedienstleistungen
Antrag für eine Werbeanlagen, Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid
Antrag für eine Werbeanlagen, Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid
Antrag für eine Werbeanlagen, Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid
Betriebsbeschreibung zum Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid für gewerbliche Anlagen
Betriebsbeschreibung zum Bauantrag bzw. Antrag auf Vorbescheid für forstwirtschaftliche Vorhaben
Zuständige Einrichtungen
- Bauaufsichts- und Planungsamt
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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- Bauaufsicht
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-338
- E-Mail:
- carsten.devries@lohmar.de
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- Telefon:
- 02246 15-337
- E-Mail:
- heike.keuthen@lohmar.de
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- Telefon:
- 02246 15-345
- E-Mail:
- anja.raesch@lohmar.de