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obliegt für den Bereich der Stadt Lohmar dem Hauptamt. Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung in ein Wählerverzeichnis. Einzelheiten beantwortet gerne das Hauptamt der Stadt Lohmar. Die Abgeordneten und politischen Vertreterinnen und Vertreter werden in der gesamten Bundesrepublik in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Diese Wahlrechtsgrundsätze sind für alle Wahlen verbindlich. Die Wahlen finden - je nach Wahlart - im Abstand von 4 bis 5 Jahren statt. Das für die Stimmabgabe vorgesehene Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigungskarte zu entnehmen. Gewählt werden kann neben der unmittelbaren Abgabe des Stimmzettels im Wahllokal unter bestimmten Voraussetzungen auch per Briefwahl. Für die Abwicklung jeder Wahl sucht die Stadtverwaltung Wahlhelfer, die bereit sind, gegen einen Obolus in einem der Lohmarer Wahllokale am Wahltag Dienst zu versehen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen