Wasseranschlussbeiträge

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Dienstleistungsinformationen

Wasseranschlussbeiträge

Die Stadt ist nach der Wasserversorgungssatzung zur ordnungsgemäßen Versorgung der auf ihrem Gebiet befindlichen Grundstücke mit Trinkwasser verpflichtet. Aufgrund dieser Verpflichtung ist es erforderlich, die entsprechenden Einrichtungen wie Wasserleitungen, Einrichtungen zur Druckerhöhung und Druckminderung, sowie Wasserspeicherung und -messung zu bauen.
Zur teilweisen Deckung der hierfür entstandenen Kosten erhebt die Stadt einen einmaligen Wasseranschlussbeitrag. Dieser Beitrag beinhaltet nicht die Kosten für Grundstücksanschlüsse.
Bei der Ermittlung der Grundstücksfläche ist in Bebauungsplangebieten grundsätzlich von der gesamten Grundstücksfläche auszugehen. Außerhalb eines Bebauungsplanes ist jedoch eine Grundstückstiefe von höchstens 40 m zugrunde zu legen, es sei denn, dass das Grundstück über diese Tiefe hinaus baulich, gewerblich oder industriell genutzt werden kann.

Einzelheiten zum Beitragssatz und Beitragsmaßstab etc., siehe in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung.

 

Zuständig für die Wasseranschlussbeiträge sind die Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG.