Wohnberechtigungsschein

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Dienstleistungsinformationen

Wohnberechtigungsschein

Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen (§ 13 Abs,1 WFNG NRW) nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist. Antragsunterlagen können beim Sachgebiet Wohnungsbauförderung abgeholt werden. Art der Antragstellung: schriftlicher Antrag nach Vordruck und Einkommensnachweis der letzten 12 Monate.

Zuständige Einrichtung

  • Soziales
      • Hauptstraße 27 - 29
      • 53797 Lohmar

Zuständige Kontaktpersonen