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Wohngeld
Beschreibung
Das Wohngeld dient zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (sogenannter Mietzuschuss) oder zur Entlastung (z.B. bei Eigentümern eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung) in Form eines Lastenzuschusses gewährt. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach
- Der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- Der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
- Dem Gesamteinkommen.
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten und wird nur auf Antrag gewährt.
Benötigte Unterlagen:
- Wohngeldantrag
- Mietvertrag und Nachweis über Mietzahlungen
- Einkommensnachweise
ansonsten siehe oben
Amt/Fachbereich
Amt für Bildung und Soziales / Soziales
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Soziales
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-369
- E-Mail:
- birgit.damerau@lohmar.de