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Dienstleistungsinformationen
Martinsumzug
Spätestens 4 Wochen vor Durchführung eines Martinsumzuges und eines Martinsfeuers oder Brauchtumsfeuers sind diese beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Hinsichtlich des Martinsfeuers / Brauchtumsfeuers wird auf § 15 der Lohmarer Straßenordnung besonders hingewiesen.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtung
- Ordnungsangelegenheiten
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- Hauptstraße 27 - 29
- 53797 Lohmar
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- E-Mail:
ordnungsamt@lohmar.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02246 15-222
- E-Mail:
- ordnungsamt@lohmar.de