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Fluglärm - Aufwendungen für baulichen Schallschutz (passiver Schallschutz)
Beschreibung
Nach 20 Jahren wurde das freiwillige Programm "Passiver Schallschutz" der Flughafen Köln/Bonn GmbH durch ein gesetzliches Schallschutzprogramm abgelöst. Erstattungen von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen richten sich nunmehr nach den §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. Anträge sind nicht mehr an den Flughafen, sondern an die Bezirksregierung Köln zu richten.
Amt/Fachbereich
Bezirksregierung