Änderung Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I bei Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises

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Änderung Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I bei Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises

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Im Bürgeramt kann bei einem Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises die Änderung des Fahrzeugscheines vorgenommen werden. 
 
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I

Zu entrichtende Gebühr: 10,80 EUR.