Widerspruch gegen Datenübermittlung

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Sie können der Weitergabe Ihrer Daten gemäß § 50 Bundesmeldegesetz widersprechen. Hierzu lesen Sie sich bitte das "Informationsblatt Übermittlungssperren Bundesmeldegesetz" durch und füllen den Antrag "Widerspruch" aus und senden diesen mit einer Kopie des Personalausweises an das Bürgeramt. Ihre Übermittlungssperre wird umgehend eintragen. Die Anträge sind gebührenfrei.